Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mobilitätsschutz

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden:

Kundendienst

Gehen Sie zum Help Center unseres Partners.

Stornierung

Wechseln Sie zur Seite Meine Buchung unseres Partners und reichen Sie eine Stornierungsanfrage ein.

Wir erstatten Ihnen Ihre Ausgaben schnell zurück! Sie müssen nur die entsprechenden Belege vorlegen.

1. Vertragsabschluss

  • 1.1.Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Erwerb des Mobilitätsschutzes zustande.
  • 1.2.Der Versicherungsvertrag besteht aus folgenden Teilen:
    • 1.2.1.diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen;
    • 1.2.2.der Versicherungspolice – einer Bestätigung des abgeschlossenen Vertrags;
    • 1.2.3.Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) – eine kurze Beschreibung des Mobilitätsschutzes;
    • 1.2.4.Anhängen und Änderungen – falls vorhanden.

2. Was ist Mobilitätsschutz?

  • 2.1.Der Mobilitätsschutz soll bestimmte Reiseunterbrechungskosten abdecken, wenn Ihr Mietfahrzeug während der Laufzeit Ihres Mietwagenvertrags eine Panne hat oder in einen Unfall verwickelt ist und nicht sicher genutzt werden kann.
  • 2.2.Der Mobilitätsschutz gilt nur, wenn die betreffenden Kosten nicht anderweitig durch den Vermieter, einen anderen Versicherer oder eine andere Entschädigungsquelle abgedeckt sind.

3. Was ist versichert?

  • 3.1.Sie sind unter diesem Versicherungsvertrag für die folgenden nachgewiesenen Schäden versichert:
    • 3.1.1.Taxikosten bis zu 500 €, die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen;
    • 3.1.2.Telefon- und Internetkosten, die zur Organisation von Hilfeleistungen oder zur Umplanung von Reiseplänen infolge einer Panne oder eines Unfalls entstanden sind, bis zu 300 €;
    • 3.1.3.Notunterkunftskosten für eine Nacht, wenn es aufgrund einer Panne oder eines Unfalls mit dem Mietfahrzeug nicht möglich war, die Unterkunft zu erreichen, bis zu 500 €;
    • 3.1.4.Ein Ersatzmietfahrzeug, das von uns organisiert und bezahlt wird, wenn das Mietfahrzeug nicht sicher gefahren werden kann und der Vermieter nicht in der Lage ist, auf eigene Kosten ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Sofern verfügbar, wird bis zum Ende Ihres ursprünglichen Mietvertrags ein vergleichbares Fahrzeug (gemäß dem ACRISS-Code) organisiert.
    • 3.1.5.Wenn Sie kein vergleichbares Ersatzmietfahrzeug benötigen oder wir keines bereitstellen können, Erstattung der nicht genutzten Miettage, anteilig berechnet auf Basis des in Ihrem Mietvertrag angegebenen Preises, sowie eine pauschale Entschädigung von 20 € für jeden nicht genutzten Miettag.

4. Versicherungssumme

  • 4.1.Wir entschädigen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € pro Versicherungsvertrag.
  • 4.2.Mehrere gleichzeitig eintretende Versicherungsfälle aus derselben Ursache gelten als ein einziger Versicherungsfall.

5. Was ist nicht versichert?

  • 5.1.Der Mobilitätsschutz deckt Folgendes nicht ab:
    • 5.1.1.Jegliche Schäden am Mietfahrzeug;
    • 5.1.2.Diebstahl des Mietfahrzeugs, von Zusatzausstattung oder persönlichen Gegenständen;
    • 5.1.3.Haftpflicht gegenüber Dritten;
    • 5.1.4.Verluste im Zusammenhang mit einem Nichterscheinen;
    • 5.1.5.Verluste, die entstanden sind, wenn Sie die örtlichen Gesetze oder die Bedingungen Ihres Mietvertrags nicht eingehalten haben, verursacht durch grobe Fahrlässigkeit oder böswillige Absicht;
    • 5.1.6.Unvorhersehbare oder unkontrollierbare Ereignisse wie Krieg, Revolution, Terrorismus, Streiks sowie Naturkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Erdbeben usw.;
    • 5.1.7.Jeder sonstige Verlust, Schaden, Gebühren, Entgelt, Entschädigung oder Haftung, der/die nicht ausdrücklich abgedeckt ist.

6. Wer ist versichert?

  • 6.1.Beim Abschluss der Versicherungspolice:
    • 6.1.1.müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • 6.1.2.müssen Sie einen gültigen Führerschein besitzen.
  • 6.2.Sie sind versichert, wenn Sie gemäß Ihres Mietwagenvertrags berechtigt sind, das Mietfahrzeug zu fahren, und es sich bei dem Fahrzeug entweder um das in Ihrem Vertrag aufgeführte oder ein vom Vermieter bereitgestelltes Ersatzfahrzeug handelt.
  • 6.3.Alle in Ihrem Fahrzeugmietvertrag enthaltenen Zusatzfahrer sind ohne Aufpreis mitversichert.

7. Wer ist der Versicherer?

  • Diese Police wird von der Versicherungsaktiengesellschaft „Sincera Insurance“ (Registrierungsnummer: 40203597938 und eingetragener Sitz in der Karla Ulmana avenue 2, Riga, LV-1004, Lettland) ausgestellt, die von der Bank von Lettland reguliert und zugelassen ist.

8. Wer vertreibt diese Versicherung?

  • 8.1.Diese Police wird von der Aktiengesellschaft „Discover Car Hire“ (Registrierungsnummer: 40103690968, eingetragener Sitz: Karla Ulmana avenue 2, Riga, LV-1004, Lettland) als ergänzender Versicherungsvermittler der Versicherungsaktiengesellschaft „Sincera Insurance“ vertrieben.
  • 8.2.Als Nebenvermittler erhält Discover Car Hire eine Provision für jede über discovercars.com verkaufte Police. Diese Provision ist ein Prozentsatz der vom Kunden bezahlten Prämie und ist bereits im Gesamtprämienbetrag enthalten.
  • 8.3.Das Register der Nebenversicherungsvermittler sowie weitere Einzelheiten finden Sie ganz einfach hier.
  • 8.4.Unsere nebengewerblichen Versicherungsvermittler geben keine persönlichen Empfehlungen zur Eignung des Versicherungsschutzes. Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

9. Welche Regionen deckt die Versicherungspolice ab und welche Laufzeitbegrenzungen gibt es?

  • 9.1.Der Mobilitätsschutz gilt in den Ländern oder Regionen, in denen das Fahren gemäß den Bedingungen Ihres Mietvertrags gestattet ist.
  • 9.2.Der Mobilitätsschutz beginnt und endet zu den in Ihrer Versicherungspolice angegebenen Daten.

10. Ihre Verpflichtungen bei der Nutzung des Mietfahrzeugs

  • 10.1.Sie und alle autorisierten Fahrer müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietfahrzeugvertrags während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten.
  • 10.2.Das Mietfahrzeug darf nicht außerhalb der im Mietfahrzeugvertrag definierten Länder oder Regionen verwendet werden.
  • 10.3.Bei der Nutzung des Mietfahrzeugs müssen die am Einsatzort geltenden Straßenverkehrsgesetze und -vorschriften beachtet und eingehalten werden.
  • 10.4.Das Mietfahrzeug darf nur von autorisierten Fahrern genutzt werden, wie im Mietfahrzeugvertrag gestattet.
  • 10.5.Der Fahrer des Mietfahrzeugs muss über einen gültigen Führerschein verfügen. Außerdem dürfen Sie nicht zulassen, dass das Fahrzeug von einem Fahrer genutzt wird, der keinen gültigen Führerschein besitzt.
  • 10.6.Das Mietfahrzeug darf nicht von Personen geführt werden, die aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Substanzen nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu fahren. Sie sind zudem verpflichtet sicherzustellen, dass keine solche Person das Fahrzeug führt.

11. Ihre Verpflichtungen im Schadensfall

  • 11.1.Sie müssen uns so schnell wie möglich (spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalls) über jeden Versicherungsfall benachrichtigen, der zu einem Anspruch gegen uns führen kann.
  • 11.2.Wenn Sie gemäß Klausel 3.1.4 dieser Bedingungen Unterstützung bei der Beschaffung eines Ersatzmietfahrzeugs benötigen und der Vermieter nicht in der Lage war, auf eigene Kosten ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, müssen Sie den designierten Kundensupport so schnell wie zumutbar möglich unter EU +390697639380 / GB +442045774280 kontaktieren, damit wir das Ersatzmietfahrzeug direkt organisieren können.
  • 11.3.Sie müssen den Unfall oder den Schaden am Mietfahrzeug so schnell wie zumutbar möglich der Polizei melden, sofern dies gesetzlich oder durch den Mietfahrzeugvertrag vorgeschrieben ist.
  • 11.4.Wenn eine Behörde (wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft) den Versicherungsfall untersucht, müssen Sie uns davon in Kenntnis setzen und uns so schnell wie möglich über den Fortgang (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) auf dem Laufenden halten, auch wenn Sie den Schaden bereits bei uns gemeldet haben.
  • 11.5.Sie müssen alles Erforderliche tun, um den Versicherungsfall und den Umfang unserer Entschädigungspflicht Ihnen gegenüber zu klären. Insbesondere müssen Sie:
    • 11.5.1.unsere Fragen zu den Umständen des Versicherungsfalls, dem Umfang des Schadens und unserer Zahlungsverpflichtung wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns schriftlich antworten;
    • 11.5.2.die von uns angeforderten Nachweise in dem Umfang vorlegen, soweit dies von Ihnen verlangt werden kann, vorlegen;
    • 11.5.3.befolgen Sie unsere zumutbaren Anweisungen zur Klärung des Versicherungsfalls und des geltend gemachten Schadens;
    • 11.5.4.unseren zur Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen Folge leisten;
    • 11.5.5.Verluste oder Schäden so weit wie möglich vermeiden und mindern, wenn ein Versicherungsfall eintritt.

12. Wie reiche Ich eine Schadenmeldung ein?

  • 12.1.Um eine Mobilitätsschutz-Schadensmeldung einzureichen, besuchen Sie SinceraInsurance.com und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 90 Tagen nach dem Versicherungsfall, hoch. Sobald die Schadensmeldung genehmigt wurde, wird Ihnen der Entschädigungsbetrag gemäß Klausel 14 dieser Bedingungen ausgezahlt.
  • 12.2.Wir werden Sie auffordern, die folgenden Unterlagen einzureichen:
    • 12.2.1.Eine Kopie des bei der Abholung des Fahrzeugs unterzeichneten Mietvertrags (wenden Sie sich an den Vermieter, falls Sie keinen haben);
    • 12.2.2.Der Fahrzeugzustandsbericht des Vermieters von Abholung und Rückgabe, sofern verfügbar und für die Schadensmeldung relevant;
    • 12.2.3.Rechnung(en) für den geltend gemachten Betrag;
    • 12.2.4.Eine Quittung oder ein Kontoauszug über die Zahlung dieser Gebühren;
    • 12.2.5.Ihre Bankverbindung, einschließlich:
      • 12.2.5.1.Name und Adresse der Bank;
      • 12.2.5.2.Kontonummer/IBAN.
      • 12.2.5.3.SWIFT-Code.
      • 12.2.5.4.Alle zusätzlichen Informationen, die für internationale Überweisungen erforderlich sind.
    • 12.2.6.eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls (fügen Sie Fotos oder Videos bei, falls verfügbar);
    • 12.2.7.Polizeibericht, falls zutreffend;
    • 12.2.8.alle anderen Informationen oder Dokumente, die Sie für Ihren Anspruch als relevant erachten, oder zusätzliche Dokumente, die vom Schadenssachbearbeiter angefordert wurden.
  • 12.3.Falls Sie falsche oder unvollständige Bankverbindungsdaten übermitteln und wir dadurch Verluste aufgrund einer von der Bank erhobenen Gebühr für eine zurückgewiesene Zahlung erleiden, sind wir berechtigt, diese Gebühr von Ihrem Entschädigungsbetrag abzuziehen.

13. Rechtliche Folgen bei Verletzung Ihrer Pflichten

  • 13.1.Wenn Sie eine Ihrer Verpflichtungen uns gegenüber mit böswilliger Absicht oder grob fahrlässig vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, wird der Versicherungsvertrag beendet.
  • 13.2.Wenn Sie eine Ihrer Verpflichtungen vor Eintritt des Versicherungsfalls fahrlässig verletzen, kann der Versicherungsvertrag geändert oder die Versicherungsleistung gekürzt werden.
  • 13.3.Unser Recht zur Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde.
  • 13.4.Verletzen Sie mit böswilliger Absicht oder grob fahrlässig eine Pflicht aus diesem Versicherungsvertrag oder geltendem Recht, sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit.
  • 13.5.Bei einer fahrlässigen Verletzung Ihrer Verpflichtungen sind wir berechtigt, die Ihnen zustehende Entschädigung in dem Umfang zu kürzen, in dem Ihre Fahrlässigkeit zum Eintritt des Versicherungsfalls beigetragen hat.
  • 13.6.Wenn Sie eine Verpflichtung zur Auskunft oder Aufklärung nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, sind wir nur dann vollständig von der Entschädigungsleistung befreit, wenn Sie mit böswilliger Absicht oder grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie einfach fahrlässig gehandelt haben, können wir teilweise befreit werden.

14. Zahlung der Versicherungsleistung

  • 14.1.Wir sind verpflichtet, die Versicherungsleistung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Entscheidung über die Zahlung der Entschädigung zu zahlen. Wir sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller Informationen und Dokumente, die zur Bestimmung der Fakten, Umstände, Folgen des Ereignisses und der Höhe der zu zahlenden Entschädigung erforderlich sind, eine Entscheidung zu treffen.
  • 14.2.Falls wir die Entscheidung innerhalb der angegebenen Frist aus objektiven Gründen nicht treffen können, werden wir Sie schriftlich über die Gründe für die Verzögerung informieren.

15. Wann und aus welchem Grund können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?

  • Wenn Sie den Versicherungsvertrag vor Beginn Ihres Mietfahrzeugvertrags kündigen, erstatten wir Ihnen die bereits gezahlte Versicherungsprämie zurück.

16. Wann und aus welchen Gründen können wir Ihren Versicherungsvertrag kündigen?

  • 16.1.Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können wir den Vertrag kündigen.
  • 16.2.Wir können den Vertrag kündigen, wenn Sie durch gewöhnliche Fahrlässigkeit versäumen, genaue und vollständige Informationen zu liefern, die für eine ordnungsgemäße Risikobewertung vor Abschluss des Mobilitätsschutzvertrags erforderlich sind, und die von uns vorgeschlagenen Änderungen nicht akzeptieren. Wir sind außerdem berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn wir nachweisen können, dass wir den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn wir die von Ihnen verschwiegenen Tatsachen gekannt hätten.

17. Wann muss die Prämie bezahlt werden?

  • 17.1.Sie zahlen eine einmalige Versicherungsprämie, die von der Zahlungskarte abgebucht wird, die Sie für Ihre Buchung verwendet haben.
  • 17.2.Wird die erforderliche Einmalprämie nicht gezahlt, ist der Versicherungsvertrag nicht gültig.

18. Anwendbares Recht

  • Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen und Gerichten Ihres Heimatlandes innerhalb des EWR und wird entsprechend ausgelegt. Dieses Land hat die ausschließliche Gerichtsbarkeit für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

19. Wirtschafts- und Handelssanktionen

  • Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung werden wir im Rahmen dieser Police weder Ihnen noch einem Versicherten oder einem Dritten Versicherungsschutz gewähren oder Zahlungen, Leistungen oder Vorteile erbringen, wenn dadurch durch Ihre Handlungen oder die Handlungen des Versicherten oder eines Dritten eine Verletzung geltender Vorschriften, Gesetze oder wirtschaftlicher oder kommerzieller Sanktionen entstehen würde.

20. Unser Recht zur Kostenerstattung (Subrogation)

  • Durch die Annahme einer Schadenszahlung übertragen Sie uns Ihre Rechte auf Entschädigung durch Dritte. Wenn Sie eine Rückerstattung vom Fahrzeugvermieter oder anderen Dritten erhalten, werden Sie diese an uns weiterleiten.